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   VGH Bayern, 19.02.2021 - 1 ZB 20.2691   

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VGH Bayern, 19.02.2021 - 1 ZB 20.2691 (https://dejure.org/2021,8004)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.02.2021 - 1 ZB 20.2691 (https://dejure.org/2021,8004)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Februar 2021 - 1 ZB 20.2691 (https://dejure.org/2021,8004)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwZVG Art. 19, 31, 37; VwGO § 86 Abs. 2
    Androhung eines Zwangsgeldes zur Durchsetzung einer Nutzungsuntersagung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Fälligstellung und erneute Androhung eines Zwangsgeldes zur Durchsetzung einer Nutzungsuntersagung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2021 - 1 ZB 20.2691
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838).
  • BVerwG, 03.12.1998 - 4 CN 3.97

    Verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle; Bebauungsplan; Nichtigkeit; Wirksamkeit,

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2021 - 1 ZB 20.2691
    Denn die Anforderungen an das Außerkrafttreten eines Bebauungsplans wegen Funktionslosigkeit sind streng und es ist große Zurückhaltung geboten (vgl. BVerwG, U.v. 3.12.1998 - 4 CN 3.97 - BVerwGE 122, 207).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2021 - 1 ZB 20.2691
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838).
  • BVerfG, 08.05.2019 - 2 BvR 657/19

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gerichtet gegen eine Ausweisung wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2021 - 1 ZB 20.2691
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838).
  • BVerwG, 18.11.2004 - 4 CN 11.03

    Planfeststellungsersetzender Bebauungsplan; UVP-Pflicht; unterlassene

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2021 - 1 ZB 20.2691
    Denn die Anforderungen an das Außerkrafttreten eines Bebauungsplans wegen Funktionslosigkeit sind streng und es ist große Zurückhaltung geboten (vgl. BVerwG, U.v. 3.12.1998 - 4 CN 3.97 - BVerwGE 122, 207).
  • BVerwG, 10.08.2015 - 5 B 48.15

    Anforderungen an die Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2021 - 1 ZB 20.2691
    Sie findet unter anderem dann im Prozessrecht eine Stütze, wenn sich der behauptete Sachverhalt, als gegeben unterstellt, nicht auf die Entscheidung auswirken kann, weil es nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts für den Ausgang des Rechtsstreits nicht darauf ankommt (vgl. BVerwG, B.v. 12.2.2019 - 9 B 47.18 - juris Rn. 14; U.v. 10.8.2015 - 5 B 48.15 - juris Rn. 10 m.w.N.; BayVGH, B.v. 17.3.2008 - 1 ZB 07.57 - juris Rn. 22).
  • VerfGH Bayern, 24.01.2007 - 50-VI-05
    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2021 - 1 ZB 20.2691
    Soweit der Kläger sich darauf bezieht, dass nachträgliche Veränderungen der Sach- und Rechtslage Berücksichtigung finden müssen, können Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Anspruch ggf. in einem gesonderten Verwaltungsverfahren gemäß Art. 21 VwZVG geltend gemacht werden (vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 24.1.2007 - Vf 50-VI-05 - juris Rn. 46; BayVGH, B.v. 27.11.2018 - 1 ZB 17.1070 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 12.02.2019 - 9 B 47.18

    Klage von Grundstückseigentümern auf Gewährung zusätzlicher aktiver

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2021 - 1 ZB 20.2691
    Sie findet unter anderem dann im Prozessrecht eine Stütze, wenn sich der behauptete Sachverhalt, als gegeben unterstellt, nicht auf die Entscheidung auswirken kann, weil es nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts für den Ausgang des Rechtsstreits nicht darauf ankommt (vgl. BVerwG, B.v. 12.2.2019 - 9 B 47.18 - juris Rn. 14; U.v. 10.8.2015 - 5 B 48.15 - juris Rn. 10 m.w.N.; BayVGH, B.v. 17.3.2008 - 1 ZB 07.57 - juris Rn. 22).
  • VGH Bayern, 19.07.2017 - 10 ZB 16.133

    Zwangsgeld wegen Nichtbeachtung der Leinenanordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2021 - 1 ZB 20.2691
    Das Zwangsgeld soll den Pflichtigen effektiv zur Befolgung einer Anordnung anhalten, es soll eine "Beugewirkung" auf den Pflichtigen ausgeübt werden (vgl. BayVGH, B.v. 19.7.2017 - 10 ZB 16.133 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 27.11.2018 - 1 ZB 17.1070

    Androhung der Ersatzvornahme zum Rückbau einer Halle

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2021 - 1 ZB 20.2691
    Soweit der Kläger sich darauf bezieht, dass nachträgliche Veränderungen der Sach- und Rechtslage Berücksichtigung finden müssen, können Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Anspruch ggf. in einem gesonderten Verwaltungsverfahren gemäß Art. 21 VwZVG geltend gemacht werden (vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 24.1.2007 - Vf 50-VI-05 - juris Rn. 46; BayVGH, B.v. 27.11.2018 - 1 ZB 17.1070 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 29.04.2008 - 15 CS 08.455

    Beschwerde; Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Untersagung von

  • VGH Bayern, 17.03.2008 - 1 ZB 07.57
  • VGH Bayern, 04.08.1999 - 27 ZS 99.962
  • VGH Bayern, 12.05.2022 - 1 ZB 22.370

    Erfolglose Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für ein von einer

    Dass die Rechtmäßigkeit der Grundverfügung bei dem Fälligstellen des angedrohten Zwangsgeldes und der erneuten Zwangsgeldandrohung regelmäßig nicht mehr geprüft wird, ist auch im Hinblick auf das Gebot effektiven Rechtsschutzes unbedenklich (vgl. BayVGH, B.v. 19.2.2021 - 1 ZB 20.2691 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 10.01.2023 - 1 ZB 22.1320

    Denkmalschutzrechtliche Bescheinigung - Abstimmung der Baumaßnahmen

    Sie ist jedoch vom Prozessrecht gedeckt, wenn sich der behauptete Sachverhalt, als gegeben unterstellt, nicht auf die Entscheidung auswirken kann, weil es nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts für den Ausgang des Rechtsstreits darauf nicht ankommt (vgl. BVerwG, B.v. 12.2.2019 - 9 B 47.18 - juris Rn. 14; U.v. 10.8.2015 - 5 B 48.15 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 19.2.2021 - 1 ZB 20.2691 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 23.04.2021 - 1 CS 21.31

    Zwangsgeldandrohung zur Durchsetzung einer Nutzungsuntersagung für eine neu

    2.2 Soweit sich die Antragstellerin darauf bezieht, dass zwischenzeitlich ein Bauantrag gestellt und daher eine nachträgliche Veränderung der Sach- und Rechtslage eingetreten sei, betrifft dies Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Anspruch, die ggf. in einem gesonderten Verwaltungsverfahren gemäß Art. 21 VwZVG geltend zu machen sind (vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 24.1.2007 - Vf. 50-VI-05 - juris Rn. 46; BayVGH, B.v. 19.2.2021 - 1 ZB 20.2691 - juris Rn. 4; B.v. 27.11.2018 - 1 ZB 17.1070 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 30.05.2023 - 15 ZB 23.574

    Rechtsschutz gegen Fälligkeit und Androhung von Zwangsgeldern

    Einwendungen gegen den Grundverwaltungsakt sind hierbei nach Art. 21 Satz 2, Art. 38 Abs. 1 Satz 3, Abs. 3 VwZVG nicht mehr zu prüfen (vgl. BayVGH, B.v. 19.2.2021 - 1 ZB 20.2691 - juris Rn. 4; B.v. 6.7.2021 - 9 ZB 19.1629 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 20.10.2021 - 9 ZB 21.1749

    Einwendungen gegen isolierte Zwangsgeldandrohung

    Dabei kann offenbleiben, inwieweit sich der Kläger im vorliegenden Klageverfahren gegen eine Zwangsgeldandrohung auf Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Anspruch im Sinne des Art. 21 Satz 2 VwZVG berufen kann (vgl. BayVGH, B.v. 23.4.2021 - 1 CS 21.31 - juris Rn. 18; B.v. 19.2.2021 - 1 ZB 20.2691 - juris Rn. 4 m.w.N; vgl. auch B.v. 11.3.2021 - 20 ZB 20.2152 - juris Rn. 6; B.v. 3.2.2020 - 8 ZB 19.2185 - juris Rn. 13).
  • VG Ansbach, 17.08.2022 - AN 9 S 22.01489

    Wiederholte Zwangsgeldandrohung

    Dies gilt auch deshalb, weil etwaige Änderungen der Sach- und Rechtslage, welche den zu vollstreckenden Anspruch selbst betreffen, in isolierten Vollstreckungsverfahren, wie dem vorliegenden, nicht mehr gehört werden sollen (vgl. ausführlich hierzu BayVGH, B.v. 19.02.2021 - 1 ZB 20.2691).
  • VGH Bayern, 20.12.2021 - 15 ZB 21.2511

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung im Verfahren gegen die

    Hierzu hat das Verwaltungsgericht zunächst zutreffend darauf abgestellt, dass die Rechtmäßigkeit des Grundverwaltungsakts im Vollstreckungsverfahren nicht mehr zu prüfen ist (vgl. BayVGH, B.v. 19.2.2021 - 1 ZB 20.2691 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 20.12.2021 - 15 ZB 21.2512

    Rechtmäßigkeit des Grundverwaltungsakts bei Vollstreckung

    Soweit die Klägerin vorträgt, der Bescheid vom 22. Oktober 2019 sei zu unbestimmt, da Beginn und Ende des "südwestlichen Bereichs" nicht näher geregelt seien, bleibt der Antrag erfolglos, da die Rechtmäßigkeit des Grundverwaltungsakts im Vollstreckungsverfahren nicht mehr zu prüfen ist (vgl. BayVGH, B.v. 19.2.2021 - 1 ZB 20.2691 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 20.09.2022 - 9 CS 22.1766

    Androhung eines Zwangsmittels

    Die Vollstreckung aus einem Verwaltungsakt setzt dessen Wirksamkeit, nicht aber dessen Rechtmäßigkeit voraus (BayVGH, B.v. 11.3.2021 - 20 ZB 20.2152 - juris Rn. 5; B.v. 19.2.2021 - 1 ZB 20.2691 - juris Rn. 4).
  • VG Augsburg, 14.11.2022 - Au 9 K 22.1448

    Anfechtungsklage, isolierte Zwangsgeldandrohung, kein Vollstreckungshindernis,

    Die Vollstreckung aus einem Verwaltungsakt setzt dessen Wirksamkeit, nicht aber dessen Rechtmäßigkeit voraus (BayVGH, B.v. 11.3.2021 - 20 ZB 20.2152 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 19.2.2021 - 1 ZB 20.2691 - juris Rn. 4).
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